§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Sendo GmbH und ihren Kunden über die Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Speichersystemen, Ladeeinrichtungen, Mess- und Steuerungstechnik sowie ergänzenden Systemen zur Nutzung und Steuerung von Energie im Gebäude.
Sie gelten für alle Leistungen, die im jeweiligen Angebot beschrieben sind. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot, Auftrag und Vertragsschluss
Die von der Sendo GmbH erstellten Angebote dienen der Beschreibung der vorgesehenen Leistungen und Konditionen. Sie stellen noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar, sondern die Grundlage für die Beauftragung durch den Kunden.
Die Bindefrist des Angebots ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nach Ablauf dieser Frist ist die Sendo GmbH nicht mehr an die dort genannten Konditionen gebunden.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot beauftragt und die Sendo GmbH den Auftrag schriftlich bestätigt.
Die Sendo GmbH behält sich vor, vor der Auftragsbestätigung die technischen, mechanischen und elektrotechnischen Voraussetzungen vor Ort oder anhand geeigneter Unterlagen nochmals zu prüfen. Ergibt diese Prüfung, dass Anpassungen erforderlich sind, werden diese mit dem Kunden abgestimmt.
Weicht die Auftragsbestätigung vom Auftrag des Kunden ab, gilt die Auftragsbestätigung als neues Angebot der Sendo GmbH. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst zustande, wenn der Kunde dieses neue Angebot annimmt.
§ 3 Leistungsumfang
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung sowie ausdrücklich einbezogene Anlagen und Leistungsbeschreibungen.
Zum Leistungsumfang gehören nur die Leistungen, Komponenten und Arbeiten, die im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Leistungen, die darüber hinausgehen, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
Die Sendo GmbH ist berechtigt, einzelne Komponenten durch gleichwertige oder höherwertige Komponenten zu ersetzen, sofern dadurch die vereinbarte Funktion, Qualität und Leistungsfähigkeit der Anlage nicht beeinträchtigt wird.
Herstellerangaben, Datenblätter, Produktbeschreibungen und Garantiebedingungen gelten nur insoweit als vereinbart, wie sie ausdrücklich Bestandteil des Angebots oder der Auftragsbestätigung geworden sind.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die im Angebot genannten Preise gelten für die dort beschriebenen Leistungen, Komponenten und Ausführungen. Maßgeblich sind das individuelle Angebot und die Auftragsbestätigung.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind, wird für die Lieferung und Installation der begünstigten Photovoltaikanlage einschließlich wesentlicher Komponenten der gesetzliche Nullsteuersatz angewendet.
Liegen die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nicht vor oder ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, gilt der jeweils gesetzlich maßgebliche Steuersatz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Individuell im Angebot vereinbarte Zahlungsbedingungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sofern im Angebot keine abweichenden Zahlungsbedingungen geregelt sind, erfolgt die Abrechnung in Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt, insbesondere nach Auftragsbestätigung, nach Bereitstellung oder Lieferung wesentlicher Komponenten sowie nach Fertigstellung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.
Abschlags- und Teilrechnungen richten sich nach dem Wert der bereits erbrachten Leistungen, der bereitgestellten oder gelieferten Komponenten sowie dem jeweiligen Projektfortschritt. Die Sendo GmbH ist berechtigt, diese Leistungen und Komponenten nachvollziehbar abzurechnen.
Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten. Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
Wird die Ausführung der Leistung aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, und treten nach Vertragsschluss nachweisbare Lohn-, Material- oder Lieferkostensteigerungen ein, ist die Sendo GmbH berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Vergütung mit dem Kunden abzustimmen. Voraussetzung ist, dass die Verzögerung nicht von der Sendo GmbH zu vertreten ist und die Kostensteigerung nachvollziehbar dargelegt wird.
§ 5 Lieferung, Montage und Ausführungsfristen
Liefer-, Montage- und Ausführungszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Abstimmung mit dem Kunden.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde, handelt es sich bei genannten Liefer-, Montage- und Ausführungszeiträumen um voraussichtliche Planungs- und Ausführungszeiträume.
Die Ausführung der Leistungen setzt voraus, dass die technischen, baulichen und organisatorischen Voraussetzungen beim Kunden vorliegen, die erforderlichen Mitwirkungen des Kunden erbracht sind und die vereinbarten Zahlungen fristgerecht erfolgen.
Verzögerungen, die nicht von der Sendo GmbH zu vertreten sind, verlängern die vereinbarten oder vorgesehenen Liefer-, Montage- und Ausführungszeiträume angemessen. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, Lieferverzögerungen von Herstellern oder Vorlieferanten, behördlichen Vorgaben, Verzögerungen durch Netzbetreiber sowie bei Umständen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen.
Werden Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert, unterbrochen oder erschwert, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere für zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Lagerung, Umplanung oder erneute Terminierung.
Teillieferungen und Teilmontagen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und der ordnungsgemäßen Durchführung des Projekts dienen.
Verzögerungen beim Netzanschluss, beim Zählertausch, bei der Freigabe durch den Netzbetreiber oder bei sonstigen Vorgängen im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers berühren die Fälligkeit bereits erbrachter oder abrechenbarer Leistungen der Sendo GmbH nicht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden und bauseitige Voraussetzungen
Der Kunde stellt sicher, dass die für Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme erforderlichen bauseitigen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen.
Der Kunde ermöglicht der Sendo GmbH, ihren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten nach vorheriger Abstimmung den erforderlichen Zugang zum Objekt, zu den Montagebereichen, zum Dach, zum Zählerschrank, zur Elektroverteilung sowie zu sonstigen für die Leistungserbringung notwendigen Bereichen.
Der Kunde stellt sicher, dass Montageflächen, Aufstellorte, Kabelwege und Zugangswege zum vereinbarten Ausführungstermin frei zugänglich, geräumt und sicher erreichbar sind.
Soweit für die Ausführung erforderlich, stellt der Kunde einen geeigneten Lagerplatz für gelieferte Komponenten sowie Baustrom und eine nutzbare Internetverbindung zur Verfügung.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die baulichen Voraussetzungen des Objekts, insbesondere die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion, die Beschaffenheit der Dacheindeckung, die Zugänglichkeit der Montagebereiche und die grundsätzliche Eignung der vorhandenen Elektroinstallation, gegeben sind.
Der Kunde stellt sicher, dass der Zählerschrank, die Niederspannungshauptverteilung und sonstige elektrotechnische Einrichtungen den jeweils geltenden technischen Anschlussbedingungen und Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers entsprechen. Erforderliche Anpassungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert angeboten und berechnet.
Der Kunde hat rechtzeitig vor Montagebeginn auf besondere Umstände hinzuweisen, die für die Ausführung relevant sein können. Dazu gehören insbesondere verdeckte Leitungen, Vorschäden, Undichtigkeiten, Einschränkungen der Dachfläche, nicht tragfähige Bauteile, Asbestverdacht, fehlende Zugänglichkeit, besondere Vorgaben des Netzbetreibers sowie sonstige technische oder bauliche Besonderheiten.
Erforderliche Genehmigungen, Freigaben oder Nachweise, die nicht ausdrücklich von der Sendo GmbH übernommen werden, sind vom Kunden rechtzeitig einzuholen und vorzulegen. Dies gilt insbesondere für bauseitige Sonderwünsche wie besondere Kabelwege, Leitungsführungen durch stillgelegte Schornsteine oder vergleichbare bauliche Sonderlösungen.
Liegen die erforderlichen Voraussetzungen nicht rechtzeitig vor oder werden relevante Umstände erst während der Ausführung erkennbar, ist die Sendo GmbH berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen, einen neuen Termin abzustimmen und entstehende Mehrkosten gesondert zu berechnen.
§ 7 Abnahme, Fertigstellung und Dokumentation
Nach Abschluss der vereinbarten Montage- und Installationsarbeiten wird die Leistung gemeinsam mit dem Kunden abgenommen. Über die Abnahme kann ein Abnahmeprotokoll erstellt werden.
Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Festgestellte Mängel werden im Abnahmeprotokoll dokumentiert und nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen beseitigt.
Nimmt der Kunde die Leistung ohne ausdrücklichen Vorbehalt ab, gelten offensichtliche und erkennbare Mängel als nicht vorbehalten, soweit der Kunde diese bei der Abnahme kannte und nicht ausdrücklich im Abnahmeprotokoll vermerkt hat.
Die Abnahme der Leistung ist nicht gleichbedeutend mit dem Zählertausch, der Netzanschlussfreigabe oder sonstigen Vorgängen im Verantwortungsbereich des zuständigen Netzbetreibers.
Verzögerungen durch den Netzbetreiber, insbesondere beim Zählertausch, bei der Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens oder bei der endgültigen Freigabe zum Netzparallelbetrieb, stehen der Abnahme der von der Sendo GmbH erbrachten Leistungen nicht entgegen, sofern die vereinbarten Leistungen der Sendo GmbH im Übrigen fertiggestellt sind.
Die technische Dokumentation wird nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erstellt und dem Kunden in geeigneter Form zur Verfügung gestellt. Die Herausgabe kann davon abhängig gemacht werden, dass die bis dahin fälligen Vergütungsansprüche vollständig beglichen sind, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Soweit für einzelne Leistungen eine Teilabnahme sinnvoll oder erforderlich ist, kann eine Teilabnahme vereinbart oder durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere, wenn Leistungen zeitlich getrennt erbracht werden oder einzelne Leistungsteile unabhängig nutzbar oder prüfbar sind.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Komponenten und Anlagenbestandteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller aus dem Vertrag geschuldeten Beträge Eigentum der Sendo GmbH.
Bis zum vollständigen Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Komponenten und Anlagenbestandteile pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust oder Zugriffen Dritter zu schützen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.
Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Komponenten und Anlagenbestandteile vor vollständiger Zahlung nicht veräußern, verpfänden, zur Sicherheit übereignen oder sonst über sie verfügen.
Der Eigentumsvorbehalt berührt nicht die Regelungen zur Abnahme, Gewährleistung oder Fälligkeit bereits erbrachter Leistungen.
§ 9 Gewährleistung und Herstellergarantien
Für die Rechte des Kunden bei Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist.
Die Gewährleistung bezieht sich auf die von der Sendo GmbH vertraglich geschuldeten und erbrachten Leistungen. Maßgeblich ist der im Angebot und in der Auftragsbestätigung vereinbarte Leistungsumfang.
Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel nach Feststellung möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls eine Nachbesserung ohne unnötige Verzögerung erfolgen kann. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Sendo GmbH ist berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern, soweit dies gesetzlich zulässig und für den Kunden zumutbar ist.
Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Mängel oder Schäden, die nicht von der Sendo GmbH zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Bedienung, fehlender oder fehlerhafter Wartung, Eingriffen durch den Kunden oder nicht beauftragte Dritte, nachträglichen Veränderungen an der Anlage, Schäden durch äußere Einwirkungen sowie bei Störungen, die aus der vorhandenen Elektroinstallation, dem Netzbetrieb, der Internetverbindung oder sonstigen bauseitigen Gegebenheiten resultieren.
Soweit Hersteller für einzelne Komponenten, etwa Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Speichersysteme, Ladeeinrichtungen oder Steuerungstechnik, eigene Produkt- oder Leistungsgarantien gewähren, richten sich Inhalt, Umfang, Dauer und Abwicklung ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
Herstellergarantien sind eigenständige Leistungen des jeweiligen Herstellers und keine zusätzliche Garantie der Sendo GmbH, sofern die Sendo GmbH eine solche Garantie nicht ausdrücklich schriftlich übernimmt.
Angaben zu Erträgen, Eigenverbrauch, Autarkie, Einsparungen, Einspeisevergütungen, dynamischen Stromtarifen oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen beruhen auf Annahmen, Erfahrungswerten, technischen Daten und Berechnungsmodellen. Sie stellen keine Garantie für einen bestimmten Ertrag, eine bestimmte Einsparung, eine bestimmte Autarkiequote oder eine bestimmte wirtschaftliche Entwicklung dar.
Die tatsächlichen Ergebnisse können insbesondere durch Wetter, Nutzerverhalten, Verschattung, technische Verfügbarkeit, Strompreise, gesetzliche Änderungen, Netzbetreibervorgaben, Tarifbedingungen sowie sonstige nicht von der Sendo GmbH beeinflussbare Faktoren abweichen.
Die Sendo GmbH übernimmt keine Garantie für die Bewilligung, Höhe oder Dauer von Förderungen, Finanzierungen, Einspeisevergütungen, steuerlichen Vorteilen oder sonstigen Leistungen Dritter.
§ 10 Haftung
Die Sendo GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Sendo GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Sendo GmbH haftet außerdem unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Sendo GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Sendo GmbH der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung der Sendo GmbH ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Sendo GmbH eine Garantie ausdrücklich übernommen hat oder eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, besteht.
Die Sendo GmbH haftet nicht für Schäden, Störungen oder Funktionsbeeinträchtigungen, die nicht durch ihre Leistungen verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für vorhandene Elektroinstallationen, vorhandene Elektrogeräte, Internetverbindungen, Netzbetreiberprozesse, bauseitige Gegebenheiten, nachträgliche Veränderungen durch den Kunden oder Eingriffe nicht beauftragter Dritter.
Kurzzeitige Netzabschaltungen oder Unterbrechungen der Stromversorgung im Rahmen der Installations- oder Anschlussarbeiten können technisch erforderlich sein. Dadurch entstehende Rücksetzungen von Geräteeinstellungen, Uhren, Steuerungen oder Speicherprogrammen stellen keinen Mangel der Leistungen der Sendo GmbH dar, sofern sie nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Sendo GmbH beruhen.
Wird die Sendo GmbH auf Wunsch des Kunden mit der Prüfung einer Störung beauftragt und ergibt die Prüfung, dass kein ursächlicher Zusammenhang mit den Leistungen der Sendo GmbH besteht, kann der hierfür entstandene Aufwand nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.
§ 11 Netzanschluss, Netzbetreiber und Marktstammdatenregister
Der Anschluss der Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromversorgungsnetz, die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens, ein erforderlicher Zählertausch sowie die Freigabe zum Netzparallelbetrieb liegen im Verantwortungsbereich des zuständigen Netzbetreibers.
Die Sendo GmbH unterstützt den Kunden im vereinbarten Umfang bei der technischen Vorbereitung, Anmeldung und Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Ein bestimmter Bearbeitungszeitraum, eine Freigabe zu einem bestimmten Zeitpunkt oder eine bestimmte Entscheidung des Netzbetreibers wird von der Sendo GmbH nicht geschuldet.
Soweit der Netzbetreiber, der Messstellenbetreiber oder sonstige Dritte zusätzliche Anforderungen stellen, können hierdurch weitere Leistungen, Anpassungen oder Kosten entstehen. Sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind, werden sie nach vorheriger Abstimmung gesondert angeboten und berechnet.
Die Anmeldung der Anlage und gegebenenfalls des Speichersystems im Marktstammdatenregister obliegt dem Kunden, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Die Sendo GmbH kann den Kunden hierbei unterstützend begleiten.
Etwaige Einspeisevergütungen, Förderungen, steuerliche Vorteile, Netzbetreiberfreigaben oder sonstige Leistungen Dritter hängen von gesetzlichen Vorgaben, den Entscheidungen zuständiger Stellen und den individuellen Voraussetzungen des Kunden ab. Die Sendo GmbH übernimmt hierfür keine Garantie.
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen können gegenüber dem Netzbetreiber anzeige- oder genehmigungspflichtig sein. Erforderliche Anmeldungen, Freigaben oder technische Anpassungen erfolgen nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Vorgaben sowie der Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers.
§ 12 Schlussbestimmungen
Die Sendo GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geeigneter Dritter zu bedienen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wuppertal.
Die Sendo GmbH nimmt nicht an einem freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Angebotskonditionen
Grundsätzlich gelten die im Angebot beschriebenen Zahlungsbedingungen.
Sind im Angebot keine hinterlegt gelten immer hier folgende Bedingungen:
An dieses Angebot halten wir uns für 14 Tagen gebunden gemäß unserem AGB gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen
Zahlungsbedingungen:
| 60% bei Auftragserteilung
| 30% bei Lieferung*
| 10% nach mangelfreier Abnahme durch den Auftraggeber
Erläuterung der Zahlungsbedingungen
Die Berechnung unserer Leistungen erfolgt - wie bei Bauleistungen üblich - entlang unseres Leistungserstellungsprozesses:
Sie erhalten unmittelbar nach Auftragsbestätigung eine erste Teilrechnung i.H.v 60% des Bruttoverkaufspreises, in der wir unsere Beratungs-, Projektierungs- und Konzeptionsarbeiten sowie einen Anteil der individuellen Materialkosten für Ihre genau passende Anlage berechnen.
Nach Lieferung der Hauptmaterialien für Ihre Baustelle werden Sie eine zweite Teilrechnung i.H.v.30% des Bruttoverkaufspreises erhalten.
*Liegen Teilinstallationen, oder Teillieferungen zeitlich auseinander, rechnen wir diese im Rahmen der Erstellung der zweiten Teilrechnung nach entsprechender Materiallieferung getrennt voneinander ab. Bei fehlenden Generatorenmodulen rechnen wir eine zweite Abschlagsrechnung in Höhe von 25% ab. Die restlichen 15% werden bei vollständiger Lieferung fällig. Erst wenn die Inbetriebnahme der gesamten Anlage erfolgt ist und das Abnahmeprotokoll von Ihnen unterschrieben wurde, berechnen wir abschließend 10% des Bruttoverkaufspreises, plus ggf. die entstandenen Mehrkosten für das Gerüst, im Rahmen der Schlussrechnung.
Lieferbedingungen:
| Ca. 2 bis 12 Wochen nach Eingang der Anzahlungsrechnung auf unserem Konto (Den
genauen Lieferzeitpunkt des Materials kann erst nach Rücksprache mit den Lieferanten
genannt werden. Aufgrund der aktuellen weltweiten Lieferengpässe können auch
Teillieferungen entstehen.)
Montagedauer:
| Für Anlagen bis 10 kWp ca. 2 bis 3 Werktage
| Für Anlagen > 10 kWp < 15 kWp ca. 4 bis 8 Werktage
| Für Anlagen > 15 kWp < 100 kWp Projektbezogen
| Hinweis: Vor einer in Frage kommenden Auftragsbestätigung behalten wir uns vor, die notwendigen (mechanischen & elektrotechnischen) Arbeiten nochmals durch einen unserer Meister genauer prüfen zu lassen. Durch vorher ungesehener und nicht transparenter Sichtbarkeit ungesehene Mängel oder spezifische Anforderungen Ihres Netzbetreibers können ggf. zusätzliche Kosten anfallen. Wenn dies der Fall sein sollte, werden wir Sie direkt und umgehend darüber informieren und diese Posten noch zusätzlich aufführen. Weitere Mehrkosten können durch folgende Punkte entstehen:- Arbeitssicherheitsmaßnahmen die über das übliche Maß hinaus gehen- Querbelegung der HNG Module oder eine Wand- bzw. Flachdachmontage- Solarunterlegplatten- sehr aufwendige Kabelverlegung, insbesondere durch einen vorhandenen Kaminzug*
| Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Installation einer Photovoltaikanlage evtl. durch den Netzbetreiber verursachte Verzögerungen beim Zählertausch keinen Einfluss auf unsere Rechnungsstellung und unsere Zahlungsziele haben.
*Bei gewünschter Verlegung des Solarkabels durch den Schornstein müssen Sie uns mindestens 14 Tage vor Installationstermin eine schriftliche Genehmigung vom Schornsteinfeger vorlegen, welche besagt, dass der Schornstein für die Verlegung der PV
Kabel geeignet ist. Diese Bescheinigung muss von Ihnen persönlich eingeholt werden. Fehlt zum Zeitpunkt der Installation diese Bescheinigung erfolgt die Installation auf Ihr Risiko hin. Wir übernehmen keinerlei Garantie für die Richtigkeit dieser Kabelverlegung.
Hinweise und nicht enthaltene Leistungen
1) Die vorgesehenen Montageplätze und Aufstellungsorte müssen geräumt und frei zugänglich sein
2) Nicht im Leistungsumfang enthalten: Putz- und Malerarbeiten sowie ggf. anfallende Erdarbeiten.
3) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sendo GmbH
4) Platz in Niederspannungshauptverteilung [NSHV] für den Einbau unserer Systemkomponenten benötigen wir einen bestimmten Platz. Ist dieser nicht vorhanden installieren wir einen separaten PV-Anschlusskarten den wir dann mit dem NSHV verbinden.
5) Der vorstehende Angebotsvorschlag beruht auf Angaben, die Sie auf unserer Website oder im Dialog mit unseren Kundenbetreuern gemacht haben.
6) Es ist ein Zählerschrank entsprechend der aktuell gültigen Vorschriften des Netzbetreibers bereitzustellen.
7) Eventuell erforderliche Anpassungen an der Niederspannungshauptverteilung nach Vorgabe des Netzbetreibers werden nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber separat angeboten und sind kein Bestandteil oben stehender Leistungen.
8) Die Tragfähigkeit des Gebäudes ist durch den Bauherren zu prüfen.
9) Sämtliche eventuell anfallenden Gebühren (bspw. Zählerwechsel Netzbetreiber) sind vom Endkunden zu tragen.
10) Die Elektroinstallation Ihres Energiesystems erfolgt frühestens dann, wenn die bauseits gestellte elektrische Unterverteilung den aktuell gültigen Anforderungen der Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen, sowie eine vom Kunden gestellte Internetverbindung nutzbar ist.
11) Mit der Übersendung der Dokumentationsunterlagen endet unsere Installation und sämtliche vertraglichen Leistungen der Sendo GmbH gelten als erfüllt.
Die Leistungserfüllung ist unabhängig von der Abnahme bzw. Betriebsfreigabe durch den Netzbetreiber (z. B. im Zuge eines Zählertausches) sowie von eventuellen Zusatz- oder Nacharbeiten, die nicht Bestandteil des Angebots sind.
Die Herausgabe der Dokumentationsunterlagen erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang der vereinbarten Gesamtsumme.
Aufgrund hohen Arbeitsaufkommens behalten wir uns vor, die Bearbeitung und Übersendung der Dokumentationsunterlagen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit vorzunehmen.
12) Dieses Angebot gilt unter der Voraussetzung, dass 3 Phasen an dem Selektiven Leitungsschutzschalter (SLS) angeschlossen sind. Sind weniger als 3 Phasen an dem SLS angeschlossen, werden die dann notwendigen Arbeiten nach Aufwand und Rücksprache mit Ihnen durchgeführt.
13) Bitte beachten Sie, dass die Leistungsklasse der Photovoltaikmodule sich um +/- 10 Wp pro Modul je nach Verfügbarkeit ändern kann.
14) Für den Fall, dass keine speziellen Ziegel mit integrierten Dachhaken durch den Kunden beauftragt werden, behalten wir uns vor, die Dachziegel, an denen Dachhaken zur Verankerung der PV-Anlage gesetzt werden, entsprechend anzuschleifen.
15) Bei Gerüststellung weisen wir darauf hin, dass eine höhere Einbruchsgefahr vorliegt. Der Hausbesitzer muss die Gefahrenerhöhung seiner Versicherung mitteilen. Wir bitten um Verständnis, dass wir für die Gefahrenerhöhung keine Haftung übernehmen können.
16) Die Inbetriebnahme einer Notstromfunktion -falls vorhanden- setzt eine fehlerfreie Haushaltselektrik voraus. Die Beseitigung von vorhandenen Fehlerströmen in der Hauselektrik ist nicht Teil dieses Angebots und wird separat nach Aufwand berechnet.
17) Da es bei Dacharbeiten (Montage HNG) trotz umsichtiger Arbeitsweise erfahrungsgemäß zu Ziegelbruch kommen kann, hat der Kunde hierfür eine ausreichende Menge an Ersatzziegeln vorzuhalten, um Folgeschäden durch Ziegelbruch abzuwenden.
18) Sofern ein auf der Dachfläche vorhandener Schneefang die Platzierung der HNG Module einschränkt, bieten wir Ihnen an, diesen zu versetzen. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen sehen wir jedoch davon ab, einen bestehenden Schneefang vollständig zu entfernen bzw. diesen mit PV-Modulen zu überbauen. Bitte beachten Sie, dass die Verkehrssicherheitspflicht
vollständig beim Ihnen als Kunde verbleibt.
19) Bei Lieferung einer Strom betriebenen separaten Wärmeerzeugung (Heizstab) ist der Warmwasserspeicher nicht im Lieferumfang erhalten. Der mechanische Einbau des Heizstabes erfolgt durch den Kunden. Erfolgt der Einbau nicht zeitgleich mit der Inbetriebnahme der Anlage wird eine zweite Anfahrt sowie Montagestunden nötig. Diese werden wir dann separat berechnen.
20) Das Gerüst wird grundsätzlich bauseitig gestellt, es sei denn im Angebot wird es ausdrücklich mit angeboten. Wird das Gerüst durch uns gestellt übernehmen wir keine Haftung für Folgeschäden, gleichgültig welcher Art.
21) Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation oder dem Anschluss der von ihm gelieferten und montierten Solaranlage stehen.
Für Funktionsstörungen oder Ausfälle an vorhandenen Elektrogeräten im Objekt des Auftraggebers, die lediglich zeitlich während oder im Anschluss an die Arbeiten auftreten, ohne dass ein technischer Zusammenhang mit den Leistungen des Auftragnehmers besteht, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Insbesondere weist der Auftragnehmer darauf hin, dass kurzzeitige Netzabschaltungen im Zuge der Arbeiten – vergleichbar mit einem regulären Stromausfall – zur Rücksetzung von Geräteeinstellungen (z. B. Uhren, Steuerungen, Speicherprogramme) führen können. Dies stellt keinen Mangel dar, sondern erfordert eine Neueinstellung durch den Auftraggeber.
Wird auf Verlangen des Auftraggebers ein Serviceeinsatz zur Überprüfung etwaiger Störungen durchgeführt und es lässt sich kein ursächlicher Zusammenhang mit den Leistungen des Auftragnehmers feststellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Einsatz gemäß den gültigen Servicepauschalen in Rechnung zu stellen.
Kontakt in Bocholt:
Sendo GmbH
Kronenstraße 9
46395 Bocholt
[email protected]
Tel. 0202 94795407
Kontakt in Wuppertal:
Sendo GmbH
Schraberg 40
42279 Wuppertal
[email protected]
Tel. 0202 94795407