Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeiner Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Sendo GmbH (nachfolgend Anbieter) und dem jeweiligen Endverbraucher (nachfolgend Kunde) für Verträge, die die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen (nachfolgend PV- Anlagen), Speichersystemen, Verkabelungen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Systeme zur weiteren Sektorenkopplung (Warmwasser- und Wasserstoffspeicher) zur Einlagerung der elektrischen Energie zum Inhalt haben. Die Lieferungen und Leistungen des Anbieters erfolgen aufgrund dieser AGB. Sie sind Bestandteil jedes Vertrages, der zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen wird.

§2 Angebot und Vertrag

(1) Vertragsgegenstand ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage/Speichersysteme nebst Verkabelung entsprechend dem Angebot, ggf. auch die vom Kunden zu erbringenden Vorarbeiten und stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, seinerseits ein Angebot abzugeben.

(2) Der Anbieter erstellt ein Angebot. Die Konditionen dieses Angebots sind für den An-

bieter vier Wochen bindend. Dabei handelt es sich nur um eine Aufforderung zur

Beauftragung entsprechend der Konditionen im Angebot.

(3) Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Kunden und die Auftragsbestätigung des

Anbieters zu Stande. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, - vor der Auftragsbestätigung - die vor Ort er-

forderlichen (mechanischen & elektrotechnischen) Arbeiten nochmals durch einen seiner

Mitarbeiter prüfen zu lassen.

(5) Der Anbieter behält es sich vor den im Angebot genannten Modultypus durch einen gleich- oder höherwertigen Modultypen zu ersetzen.

(6) Der Vertrag wird erst mit der Auftragsbestätigung durch Sendo GmbH wirksam.

(7) Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers und/oder diejenige des Anbieters, soweit ausdrücklich als solche bezeichnet. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Herstellern/Vorlieferanten stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(8) Leistungen, die über die im Angebot versprochenen Leistungen hinausgehen, sind gesondert zu bestellen und vergüten. Es besteht keine Verpflichtung des Anbieters zur Vornahme

(9) Entspricht die Auftragsbestätigung nicht dem Auftrag des Kunden handelt es sich um ein neues Angebot des Anbieters. Dieses neue Angebot kann der Kunde durch Gegenzeichnung und Übersendung an den Anbieter annehmen. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Zugang des durch den Kunden gegengezeichneten Angebots beim Anbieter zustande.

§3 Preise

(1) Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass der Angebotspreis die bei Angebotserstellung gültige Mehrwertsteuer ausweist. Bei Rechnungsstellung wird der in dem Zeitpunkt und unter Berücksichtigung des Leistungszeitraums maßgebliche und gültige Mehrwertsteuersatz angewendet.

(2) Wird die Leistung später als 3 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, ist Sendo GmbH bei einer eingetretenen Lohn und/oder Materialpreiserhöhung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, soweit die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.

§4 Zahlung

(1) Entstandene Kosten für unsere Beratungs- und Konzeptionsarbeiten sowie der Bestellung aller Hauptkomponenten werden unmittelbar nach der Auftragsbestätigung in Höhe von 60% des Bruttoverkaufspreises in Rechnung gestellt. Nach Lieferung der

Hauptmaterialien für ihre Bestellung werden Sie eine zweite Teilrechnung i.H.v. 30% des Bruttoverkaufspreises erhalten. Liegen Teilinstallationen zeitlich auseinander, rechnen wir diese im Rahmen der Erstellung der zweiten Teilrechnung nach entsprechender Materiallieferung getrennt voneinander ab. Erst nach Abnahme der Installationsarbeiten berechnen wir abschließend 10% des Bruttoverkaufspreises im Rahmen der Schlussrechnung. Eventuelle durch den Netzbetreiber verursachte Verzögerungen beim Zählertausch haben keinen Einfluss auf Rechnungsstellung und Zahlungsziele.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt zeitnah im Voraus zu den genannten Fälligkeitsterminen. Schecks und/oder Wechsel werden nicht akzeptiert.

(3) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden ist nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig, die aus diesem Rechtsverhältnis stammen.

(4) Diese Zahlungsbedingungen gelten nur wenn im konkreten Angebot keine Zahlungsbedingungen stehen. Die im konkreten Angebot festgelegten Zahlungsbedingungen sind vorrangig.

§5 Liefer- und Leistungsfristen, Rücktritt vom Vertrag, Gefahrenübergang

(1) Falls nicht ausdrücklich ein fest fixierter Termin vereinbart wurde, der als solcher schriftlich zu bezeichnen ist, sind die von Sendo GmbH angegebenen Lieferfristen stets unverbindlich. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht durch Sendo GmbH verschuldete Ereignisse verlängern Liefer- und Planungszermine sowie Fixtermine entsprechend, ohne dass dadurch Ansprüche des Kunden entstehen. Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegende Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.

(2) Wir sind berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht wurden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind. Das sind bspw. die Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

(3) Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware geht mit Abschluss der Installation und bei ausschließlicher Lieferung mit der Anlieferung der Liefergegenstände auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

§6 Warenanlieferung

(1) Die Anlieferung erfolgt frei Haus und verzollt.

(2) Der Kunde muss jedoch am Tag der Anlieferung zur Annahme anwesend sein und dafür Sorge tragen, dass die Anlieferung per LKW erfolgen kann. Eine freie Befahrbarkeit des Arbeitsbereiches mittels LKW über befestigte Wege oder Straßen wird vorausgesetzt.

(3) Für bei der Anlieferung entstehende Flurschäden sowie für eventuelle Mehrkosten wegen der Verletzung der Pflichten des Kunden aus 6.2. (z.B. Kosten für neuerliche Anfahrt) haftet Sendo GmbH nicht. Im übrigen gelten die Haftungsvereinbarungen zu Sektion 9 dieser AGB.

(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein sicherer Lagerplatz für die Anlagenkomponenten zur Verfügung gestellt wird. Es obliegt ihm, eine ausreichende Versicherungsdeckung zu gewährleisten.

§7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle Waren werden von Sendo GmbH unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten Beträge Eigentum der Sendo GmbH.

§8 Gewährleistung und Garantie

8.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

8.2 Gebrauchte Kaufgegenstände, einschließlich gebrauchter Zubehör und Ersatzteile, werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Bei Neuware wird vereinbart, dass die gewährleistungsrechtliche Verjährungsfrist ein Jahr beträgt, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

8.3 Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Gewährleistung 1 Jahr. Wird dem Anlagensteller die Wartung übertragen, beträgt auch in diesem Fall die Gewährleistungszeit 2 Jahre. Die Frist läuft ab Fertigstellung, spätestens bei Abnahme innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung; vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Wartung durch uns.

8.4 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Herstellergarantie sowie Gewährleistungbedingungen.

8.5 Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich an die Sendo GmbH mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Sendo GmbH durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder – jedoch nur wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist – durch rückwirkende Preissenkung.

8.6 Die Sendo GmbH übernimmt keinerlei Garantie für die tatsächliche Gewährung einer Finanzierung, Subvention oder Förderung an den Kunden.

8.7 Die Sendo GmbH übernimmt, sofern nicht ausdrücklich als solche erklärt, keine Garantien.

8.8 Die dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung mitgeteilten Einspeisungsertragsprognosen sind nicht verbindlich und stellen keine Ertragsgarantie oder –zusicherung da. Bei einem etwaigen dem Berechnungsmodell oder unseren eigenen Prognosen handelt es sich um eine Schätzung und nicht um eine berechenbare zukünftige Leistung der Photovoltaikanlage, da das tatsächliche Ertragsergebnis von verschiedene Unsicherheitsfaktoren abhängig ist, die auch von äußeren, nicht beeinflussbaren oder sich ändernden Begebenheiten abhängen können (z.B. Wetter).

§9 Montagevoraussetzungen

(1) Der Kunde gestattet dem Anbieter oder einem von ihm beauftragten Dritten nach

entsprechender Vorankündigung Zutritt zum Objekt, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

(2) Der Kunde garantiert, dass er Eigentümer der Immobilie ist oder er zumindest die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt hat.

(3) Eventuell notwendige Erdarbeiten oder vorbereitende Arbeiten am Gebäude sind

durchgeführt. Die Witterungsbedingungen sind für eine Montage der Anlage geeignet.

(4) Es besteht die Möglichkeit zur vorübergehenden, sicheren Lagerung des Bau-materials auf dem Grundstück.

(5) Der Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt.

(6) Die Sicherheit des Objekts (insbesondere bei Neubauten) muss gewährleistet sein.

(7) Es muss gewährleistet sein, dass die erforderlichen Kabelwege und die Zugangs-wege zum Zeitpunkt der Montage frei zugänglich sind.

§10 Vertragsdurchführung, Lieferung und Montage

(1) Die für den Auftrag benötigten Materialien werden dem Kunden an die von ihm an-gegebene Adresse geliefert. Die beauftragte Anlage wird vom Anbieter beim Kunden installiert und angeschlossen.

(2) Wenn im Angebot keine anderen Leistungen vereinbart worden sind, werden standardmäßig folgende Leistungen erbracht:

(a) Montage der Unterkonstruktion auf dem Dach;

(b) Montage der Photovoltaikmodule auf die Unterkonstruktion;

(c) Herstellung sämtlicher Kabelverbindungen;

(d) Montage des Wechselrichters;

(e) Anschluss der Module an den Wechselrichter;

(f) Anschluss des Wechselrichters an die Niederspannungsinstallation des Objekts auf dem einfachsten Weg;

(g) Funktionstest der installierten Anlage;

(h) Abfallbeseitigung, Reinigung.

(3) Alle Leistungen, die nicht als Teil einer individuellen Vereinbarung im Angebot enthalten oder in Absatz 2 geregelt sind, gelten als Zusatzaufträge und sind gesondert zu beauftragen und vergüten. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht.

(4) Angegebene Liefer- und Ausführungstermine sind unverbindlich und geben nur den aktuellen Planungsstand wieder.

§11 Höhere Gewalt

Der Anbieter wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um Verzögerungen der Vertragserfüllung, die durch höhere Gewalt wie z.B. Unwetter, Streik, Terrorakte, etc. verursacht werden, zu minimieren. Durch höhere Gewalt verursachte Verzögerungen führen zu entsprechenden angemessenen Verlängerungen vereinbarter Lieferfristen. Eine Haftung für

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

§12 Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

(1) Die Berechnung der Leistungen erfolgt entlang der Vertragsdurchführung durch drei

Teilrechnungen:

a. Erste Teilrechnung bei Auftragserteilung

b. Zweite Teilrechnung bei Lieferung der Materialien

c. Dritte Teilrechnung nach mangelfreier Abnahme durch den Auftraggeber

d. Die Höhe der Teilrechnungen siehe §4

(2) Diese Zahlungsbedingungen gelten nur wenn im konkreten Angebot keine

Zahlungsbedingungen stehen. Die im konkreten Angebot festgelegten

Zahlungsbedingungen sind vorrangig.

(3) Die Abnahme entspricht nicht dem Anschluss der PV-Anlage an das öffentliche Stromversorgungsnetz. Dieser Anschluss an das öffentliche Stromversorgungsnetz obliegt dem örtlichen Netzbetreiber.

(4) Zahlungen haben durch Überweisung auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankkonto zu erfolgen. Bei einem Zahlungsverzug hat der Kunde den ausstehenden Betrag zzgl. gesetzlicher Verzugszinsen zu bezahlen.

(5) Der Kunde ist nur zur Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen gegenüber dem Anbieter berechtigt.

(6) Das Eigentum an der Anlage geht erst mit der vollständigen Zahlung des Gesamtpreises auf den Kunden über. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich der Anbieter das Eigentum an der Anlage vor.

Der Kunde darf die Anlage insbesondere vorher nicht weiterveräußern, verpfänden oder als Sicherheit übereignen.

§13 Gewährleistungsrechte und Garantie

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

(2) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel, die durch Beschädigung oder

durch eine Bedienung des Kunden entgegen den Betriebs- und Wartungsanweisungen entstehen oder soweit durch den Kunden Änderungen an Produkten vorgenommen, Teileausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Dem Kunden steht der Beweis offen, dass die vorgenannten Umstände nicht mangelursächlich waren.

(3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Anlieferung der Photovoltaikanlage anzeigt.

(4) Der Anbieter übernimmt eine Garantie für die Anlage des Kunden. Der Inhalt richtet sich nach den dem Kunden übermittelten Garantiebedingungen des jeweiligen Installationspartners.

(5) Soweit die Hersteller von Waren (z.B. von Stromspeichern, PV-Modulen) Hersteller-garantien einräumen, richten sich die Bedingungen nach den dem Kunden vom Hersteller zur Verfügung gestellten Garantiebedingungen.

§14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet nur für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für vom Anbieter garantierte Beschaffenheitsmerkmale.

(2) Darüber hinaus haftet der Anbieter für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bestehen.

(3) Der Anbieter haftet auch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichtensind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm dieser Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(4) Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Sendo GmbH gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben bestehen und hiervon unberührt.

(5) Der Kunde ist für die Erfüllung sämtlicher bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Voraussetzungen selbst verantwortlich. Dieses umfasst auch und insbesondere baustatische Aspekte, die durch Ausführung der beauftragten Leistungen betroffen sein können. Änderungen, Ergänzungen und Nachbesserungen, die wegen unterlassener oder unvollständiger Übermittlung von Informationen an Sendo GmbH erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden.

(6) Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung der Anlage durch den Kunden oder von diesem beauftragter Dritter.

§15 Einspeisevergütung, Netzanschluss und Netzbetreiber

(1) Dem Kunden obliegt die Beantragung etwaiger Förderungen für die PV-Anlage beim

örtlichen Netzbetreiber sowie die Anmeldung der PV-Anlage und des Speichersystems im

Markstammdatenregister. Der Anbieter oder ein vom Anbieter beauftragter Dritter kann hier

auf Wunsch des Kunden beratend und unterstützend tätig werden, z.B. bei der Erstellung des Antrags inklusive der technischen Spezifikationen, beim Ausfüllen des Inbetriebnahme Protokolls und der Anmeldung im Markstammdatenregister oder für Rückfragen des Kunden vor und nach Einbau eines neuen Stromzählers. Dies bedeutet nicht, dass der Anbieter Einfluss darauf hat, dass eine Einspeisevergütung oder andere Förderung vom Netzbetreiber tatsächlich bewilligt wird. Die Frage, ob der Kunde einen Anspruch auf Zahlung einer Einspeisevergütung oder anderen Förderung erhält und wenn ja, in welcher Höhe, ist ausschließlich von den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 abhängig. Der Anbieter hat hierauf keinerlei Einfluss.

(2) Für den Anschluss der PV-Anlage an das öffentliche Stromversorgungsnetz können weitere Kosten entstehen, die dem Kunden dann gegebenenfalls vom örtlichen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden. Sollte ein Neu-/Ausbau des Leitungsnetzes erforderlich sein, wird der örtliche Netzbetreiber dem Kunden ein gebührenpflichtiges Angebot unterbreiten. Zur Prüfung des Netzanschlussbegehrens werden vom örtlichen Netzbetreibers die erforderlichen Angaben beim Kunden eingefordert.

(3) Der Anbieter hat auf die Dauer der Bearbeitung des Anschlussbegehrens und den Zeitplan nach § 8 Abs. 5, 6 EEG keinen Einfluss. Der Anschluss liegt im Verantwortungsbereich des örtlichen Netzbetreibers

(4) Entscheidet sich der Kunde im Rahmen des Einspeisemanagements gemäß §9 EEG, für die Fernsteuerung seiner PV-Anlage, können weitere Kosten entstehen, die dem Kunden vom örtlichen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden.

(5) Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Der Anschluss und der Betrieb einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge mit einer Leistung von größer als 12 kW ist grundsätzlich beim örtlichen Verteilnetzbetreiber anzumelden und zu genehmigen (§ 19 Netzanschlussverordnung – NAV). Evtl. hierfür entstehende Kosten trägt der Kunde.

§16 Schlussbestimmungen

(1) Der Anbieter darf sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihr möglichst gleichkommende wirksame und durchführbare Regelung mit Wirkung von dem Zeit-punkt der Unwirksamkeit an zu ersetzen; gleiches gilt für eine undurchführbare Bestimmung.

(4) Gerichtsstand ist Wuppertal, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

(5) In Erfüllung der gesetzlichen Pflicht gem. § 36 des Gesetzes über die alternative

Streitbeilegung in Verbrauchersachen informiert der Anbieter die Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, dass er an frei-willigen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren grundsätzlich nicht teilnimmt.

(6) Es findet deutsches Recht Anwendung. Das UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Angebotskonditionen

An dieses Angebot halten wir uns für 14 Tagen gebunden
Gemäß unserem AGB gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tage
Zahlungsbedingungen:
| 60% bei Auftragserteilung
| 30% bei Lieferung*
| 10% nach mangelfreier Abnahme durch den Auftraggeber
<Erläuterung der Zahlungsbedingungen>

Die Berechnung unserer Leistungen erfolgt - wie bei Bauleistungen üblich - entlang unseres
Leistungserstellungsprozesses:
Sie erhalten unmittelbar nach Auftragsbestätigung eine erste Teilrechnung i.H.v 50% des
Bruttoverkaufspreises, in der wir unsere Beratungs-, Projektierungs- und Konzeptionsarbeiten
sowie einen Anteil der individuellen Materialkosten für Ihre genau passende Anlage berechnen.
Nach Lieferung der Hauptmaterialien für Ihre Baustelle werden Sie eine zweite Teilrechnung
i.H.v.40% des Bruttoverkaufspreises erhalten.

*Liegen Teilinstallationen, oder Teillieferungen zeitlich auseinander, rechnen wir diese im

Rahmen der Erstellung der zweiten Teilrechnung nach entsprechender Materiallieferung
getrennt voneinander ab. Bei fehlenden Generatorenmodulen rechnen wir eine zweite
Abschlagsrechnung in Höhe von 25% ab. Die restlichen 15% werden bei vollständiger Lieferung
fällig. Erst wenn die Inbetriebnahme der gesamten Anlage erfolgt ist und das Abnahmeprotokoll
von Ihnen unterschrieben wurde, berechnen wir abschließend 10% des Bruttoverkaufspreises,
plus ggf. die entstandenen Mehrkosten für das Gerüst, im Rahmen der Schlussrechnung.
Lieferbedingungen:
| Ca. 2 bis 12 Wochen nach Eingang der Anzahlungsrechnung auf unserem Konto (Den
genauen Lieferzeitpunkt des Materials kann erst nach Rücksprache mit den Lieferanten
genannt werden. Aufgrund der aktuellen weltweiten Lieferengpässe können auch
Teillieferungen entstehen.)


Montagedauer:
| Für Anlagen bis 10 kWp ca. 2 bis 3 Werktage
| Für Anlagen > 10 kWp < 15 kWp ca. 4 bis 8 Werktage
| Für Anlagen > 15 kWp < 100 kWp Projektbezogen
| Hinweis: Vor einer in Frage kommenden Auftragsbestätigung behalten wir uns vor, die
notwendigen (mechanischen & elektrotechnischen) Arbeiten nochmals durch einen unserer
Meister genauer prüfen zu lassen. Durch vorher ungesehener und nicht transparenter
Sichtbarkeit ungesehene Mängel oder spezifische Anforderungen Ihres Netzbetreibers können
ggf. zusätzliche Kosten anfallen. Wenn dies der Fall sein sollte, werden wir Sie direkt und
umgehend darüber informieren und diese Posten noch zusätzlich aufführen. Weitere
Mehrkosten können durch folgende Punkte entstehen:- Arbeitssicherheitsmaßnahmen die über das übliche Maß hinaus gehen- Querbelegung der HNG Module oder eine Wand- bzw. Flachdachmontage- Solarunterlegplatten- sehr aufwendige Kabelverlegung, insbesondere durch einen vorhandenen Kaminzug*
| Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Installation einer Photovoltaikanlage evtl.
durch den Netzbetreiber verursachte Verzögerungen beim Zählertausch keinen Einfluss auf
unsere Rechnungsstellung und unsere Zahlungsziele haben.
*Bei gewünschter Verlegung des Solarkabels durch den Schornstein müssen Sie uns
mindestens 14 Tage vor Installationstermin eine schriftliche Genehmigung vom
Schornsteinfeger vorlegen, welche besagt, dass der Schornstein für die Verlegung der PV
Kabel geeignet ist. Diese Bescheinigung muss von Ihnen persönlich eingeholt werden. Fehlt
zum Zeitpunkt der Installation diese Bescheinigung erfolgt die Installation auf Ihr Risiko hin. Wir
übernehmen keinerlei Garantie für die Richtigkeit dieser Kabelverlegung.
Angebot ANG-450
Sendo Solar | Kronenstraße | 46395 Bocholt | Geschäftsführer: Jasmin Sieblitz
HRB Amtsgericht Wuppertal HRB 31568 | Steuernummer: 131/5930/2961 |
Volksbank Bergisch Land | IBAN: DE74 3406 0094 0002 1431 62 | BIC: VBRSDE33XXX
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Bitte beachten: Das Angebot bezieht sich auf eine Überschusseinspeisung.
Hinweise und nicht enthaltene Leistungen
1) Die vorgesehenen Montageplätze und Aufstellungsorte müssen geräumt und frei zugänglich
sein
2) Nicht im Leistungsumfang enthalten: Putz- und Malerarbeiten sowie ggf. anfallende
Erdarbeiten.
3) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sendo GmbH
4) Platz in Niederspannungshauptverteilung [NSHV] für den Einbau unserer
Systemkomponenten benötigen wir einen bestimmten Platz. Ist dieser nicht vorhanden
installieren wir einen separaten PV-Anschlußkasten den wir dann mit dem NSHV verbinden.
5) Der vorstehende Angebotsvorschlag beruht auf Angaben, die Sie auf unserer Website oder
im Dialog mit unseren Kundenbetreuern gemacht haben.
6) Es ist ein Zählerschrank entsprechend der aktuell gültigen Vorschriften des Netzbetreibers
bereitzustellen.
7) Eventuell erforderliche Anpassungen an der Niederspannungshauptverteilung nach Vorgabe
des Netzbetreibers werden nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber separat angeboten und
sind kein Bestandteil oben stehender Leistungen.
8) Die Tragfähigkeit des Gebäudes ist durch den Bauherren zu prüfen.
9) Sämtliche eventuell anfallenden Gebühren (bspw. Zählerwechsel Netzbetreiber) sind vom
Endkunden zu tragen.
10) Die Elektroinstallation Ihres Energiesystems erfolgt frühestens dann, wenn die bauseits
gestellte elektrische Unterverteilung den aktuell gültigen Anforderungen der Technischen
Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen, sowie eine vom Kunden gestellte
Internetverbindung nutzbar ist.
11) Mit der Übersendung der Dokumentationsunterlagen endet unsere Installation und
sämtliche Leistungen der Sendo GmbH sind erfüllt. Die Leistungserfüllung ist unabhängig von
der Abnahme bzw. Betriebsfreigabe durch den Netzbetreiber, zum Beispiel infolge eines
Zählertausches. Ebenso ist die Leistungserfüllung unabhängig von möglichen Zusatz- oder
Nacharbeiten, die nicht Bestandteil dieses Angebots sind.
12) Dieses Angebot gilt unter der Voraussetzung, dass 3 Phasen an dem Selektiven
Leitungsschutzschalter (SLS) angeschlossen sind. Sind weniger als 3 Phasen an dem SLS
angeschlossen, werden die dann notwendigen Arbeiten nach Aufwand und Rücksprache mit
Ihnen durchgeführt.
13) Bitte beachten Sie, dass die Leistungsklasse der Photovoltaikmodule sich um +/- 10 Wp pro
Modul je nach Verfügbarkeit ändern kann.
Angebot ANG-450
Sendo Solar | Kronenstraße | 46395 Bocholt | Geschäftsführer: Jasmin Sieblitz
HRB Amtsgericht Wuppertal HRB 31568 | Steuernummer: 131/5930/2961 |
Volksbank Bergisch Land | IBAN: DE74 3406 0094 0002 1431 62 | BIC: VBRSDE33XXX
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14) Für den Fall, dass keine speziellen Ziegel mit integrierten Dachhaken durch den Kunden
beauftragt werden, behalten wir uns vor, die Dachziegel, an denen Dachhaken zur Verankerung
der PV-Anlage gesetzt werden, entsprechend anzuschleifen.
15) Bei Gerüststellung weisen wir darauf hin, dass eine höhere Einbruchsgefahr vorliegt. Der
Hausbesitzer muss die Gefahrenerhöhung seiner Versicherung mitteilen. Wir bitten um
Verständnis, dass wir für die Gefahrenerhöhung keine Haftung übernehmen können.
16) Die Inbetriebnahme einer Notstromfunktion -falls vorhanden- setzt eine fehlerfreie
Haushaltselektrik voraus. Die Beseitigung von vorhandenen Fehlerströmen in der Hauselektrik
ist nicht Teil dieses Angebots und wird separat nach Aufwand berechnet.
17) Da es bei Dacharbeiten (Montage HNG) trotz umsichtiger Arbeitsweise erfahrungsgemäß
zu Ziegelbruch kommen kann, hat der Kunde hierfür eine ausreichende Menge an Ersatzziegeln
vorzuhalten, um Folgeschäden durch Ziegelbruch abzuwenden.
18) Sofern ein auf der Dachfläche vorhandener Schneefang die Platzierung der HNG Module
einschränkt, bieten wir Ihnen an, diesen zu versetzen. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen
sehen wir jedoch davon ab, einen bestehenden Schneefang vollständig zu entfernen bzw.
diesen mit PV-Modulen zu überbauen. Bitte beachten Sie, dass die Verkehrssicherheitspflicht
vollständig beim Ihnen als Kunde verbleibt.
19) Bei Lieferung einer Strom betriebenen separaten Wärmeerzeugung (AC-Actor) ist der
Warmwasserspeicher nicht im Lieferumfang erhalten. Der mechanische Einbau des Heizstabes
erfolgt durch den Kunden. Erfolgt der Einbau nicht zeitgleich mit der Inbetriebnahme der Anlage
wird eine zweite Anfahrt sowie Montagestunden nötig. Diese werden wir dann separat
berechnen.
20) Das Gerüst wird grundsätzlich bauseitig gestellt es sei denn im Angebot wird es
ausdrücklich mit angeboten. Wird das Gerüst durch uns gestellt übernehmen wir keine Haftung
für Folgeschäden, gleichgültig welcher Art.
Wenn Sie mit allem einverstanden sind, brauchen Sie nur noch den Vermerk „Auftrag erteilen“
auf diesem Angebot zu ergänzen und es uns per E-Mail mit dem aktuellen Datum und Ihrer
Unterschrift zuzusenden. Schicken Sie die Bestellung direkt an sendo@sendo.solar
Wir werden sofort für Sie tätig und senden Ihnen eine Auftragsbestätigung.
Auftragserteilung
Hiermit beauftrage ich die Sendo GmbH auf Basis dieses Angebots.
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen unserer Firma, diese sind auf
unserer Homepage einzusehen.
Die Hinweise zu den Einzelpositionen habe ich geprüft und bei Bedarf mit der Sendo GmbH
besprochen.
Hiermit nehme ich/nehmen wir vorstehendes Angebot an und beauftragen die Firma Sendo
GmbH mit der Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der kompletten Anlage.

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Montag:  08:00 - 17:00
Dienstag: 08:00 - 17:00
Mittwoch: 08:00 - 17:00
Donnerstag: 08:00 - 17:00
Freitag: 08:00 - 17:00
Samstag: 08:00 - 14:00
Sonntag: geschlossen

 

Kontakt:

Sendo GmbH
Kronenstraße 9
46395 Bocholt
kontakt@sendo.solar
Tel. 0202 94795407